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Service

In unserem Servicebereich der Therapeutischen Wohngemeinschaften erhalten Sie Auskunft über die Aufnahmevoraussetzungen, das Aufnahmeverfahren in eine unserer Therapeutischen Wohngemeinschaften und Hilfe bei der Antragsstellung zur Aufnahme in eine unserer TWG Einrichtungen. Unter FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen zu Kosten, Therapiemaßnahmen und Freizeitmöglichkeiten.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahmevoraussetzungen für unsere Therapeutische Wohngemeinschaft im Raum Ingolstadt und benachbarten Landkreisen sind folgende: eine psychische Erkrankung und / oder eine Suchterkrankung (stoffgebundene Abhängigkeit von z.B. Alkohol, Drogen oder Medikamenten) bei einer Sucht: Abstinenzmotivation ein Mindestalter von 21 Jahren, in Sonderfällen ist eine Aufnahme ab 18 Jahren möglich Bereitschaft an Gruppensituationen in der Therapeutischen Wohngemeinschaft und einer tagesstrukturierenden Maßnahme teilzunehmen Bereitschaft zur Anbindung an Fachärzte Erfüllen der Vorgaben des Gesamtplanverfahrens für die Antragsstellung für die Therapeutische Wohngemeinschaft Für einen Umzug in eine Therapeutische Wohngemeinschaft allgemein muss auch folgende Antragsstellung erfolgen, sofern die Kosten aus bestehendem Vermögen nicht selbst übernommen werden können: Antrag auf Umzugskosten und / oder Erstausstattung Antrag auf Übernahme der Kaution  Wichtig dazu ist die Ummeldung bei zuständigen Behörden und dem Einwohnermeldeamt. Der Abschluss bzw. die Bereitschaft zum Abschließen einer Haftpflichtversicherung inkl. Schlüsselversicherung ist ebenfalls eine Aufnahmevoraussetzung für unsere Therapeutische Wohngemeinschaft. Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in der Therapeutischen Wohngemeinschaft sind: fortgeschrittene Demenz vorrangiger Pflegebedarf akute Selbst- oder Fremdgefährdung Unterbringungsbeschluss eine vordergründige geistige oder körperliche Behinderung Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unsere Aufnahmevoraussetzungen erfüllen oder andere Fragen haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnahmen und sich an unserer Ansprechpartner für die Therapeutische Wohngemeinschaft wenden.

Aufnahmeverfahren

Für die Aufnahme in unsere Therapeutischen Wohngemeinschaften sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Kontaktaufnahme Melden Sie sich bei unserem zuständigen Ansprechpartner, Frau Antje Peitzsch. Schritt 2: Terminvereinbarung Vereinbaren Sie einen Termin zum Informationsgespräch. Schritt 3: Vorstellung Beim ersten Termin geht es darum, dass wir Sie kennen lernen und wir Ihnen unser Konzept vorstellen.
Je nachdem für welchen Standort (Ingolstadt, Gaimersheim, Neuburg und Pfaffenhofen) Sie sich interessieren, zeigen wir Ihnen gerne unsere Therapeutische Wohngemeinschaft und informieren Sie darüber, welche möglichen Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten es im Rahmen unserer Betreuung für Sie gibt. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung!

Antragstellung

Vor Einzug in eine Therapeutische Wohngemeinschaft muss die Antragsstellung für die Übernahme der Betreuungskosten erfolgen. Für den Antrag auf eine Therapeutische Wohngemeinschaft benötigen wir:  Arztbericht (eines behandelnden Psychiaters) nach dem sogenannten Gesamtplanverfahren Sozialbericht (einer Suchtberatungsstelle oder einer vorbetreuenden Einrichtung) nach dem sogenannten Gesamtplanverfahren Antrag auf Eingliederungshilfe (einer Suchtberatungsstelle oder einer vorbetreuenden Einrichtung)