Antrag zur Aufnahme in eine unserer Therapeutischen Wohngemeinschaften
Vor Einzug in eine Therapeutische Wohngemeinschaft muss die Antragsstellung für die Übernahme der Betreuungskosten erfolgen. Für den Antrag auf eine Therapeutische Wohngemeinschaft benötigen wir:
- Arztbericht (eines behandelnden Psychiaters) nach dem sogenannten Gesamtplanverfahren
- Sozialbericht (einer Suchtberatungsstelle oder einer vorbetreuenden Einrichtung) nach dem sogenannten Gesamtplanverfahren
- Antrag auf Eingliederungshilfe (einer Suchtberatungsstelle oder einer vorbetreuenden Einrichtung)