Vor Einzug in eine Therapeutische Wohngemeinschaft muss die Antragsstellung für die Übernahme der Betreuungskosten erfolgen. Für den Antrag auf eine Therapeutische Wohngemeinschaft benötigen wir:
- Arztbericht (eines behandelnden Psychiaters) nach dem sogenannten Gesamtplanverfahren
- Sozialbericht (einer Suchtberatungsstelle oder einer vorbetreuenden Einrichtung) nach dem sogenannten Gesamtplanverfahren
- Antrag auf Eingliederungshilfe (einer Suchtberatungsstelle oder einer vorbetreuenden Einrichtung)