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Aufnahmevoraussetzungen für Therapeutische Wohngemeinschaften

Die Aufnahmevoraussetzungen für unsere Therapeutische Wohngemeinschaft im Raum Ingolstadt und benachbarten Landkreisen sind folgende:

  • eine psychische Erkrankung und / oder eine Suchterkrankung (stoffgebundene Abhängigkeit von z.B. Alkohol, Drogen oder Medikamenten)
  • bei einer Sucht: Abstinenzmotivation
  • ein Mindestalter von 21 Jahren, in Sonderfällen ist eine Aufnahme ab 18 Jahren möglich
  • Bereitschaft an Gruppensituationen in der Therapeutischen Wohngemeinschaft und einer tagesstrukturierenden Maßnahme teilzunehmen
  • Bereitschaft zur Anbindung an Fachärzte
  • Erfüllen der Vorgaben des Gesamtplanverfahrens für die Antragsstellung für die Therapeutische Wohngemeinschaft

Für einen Umzug in eine Therapeutische Wohngemeinschaft allgemein muss auch folgende Antragsstellung erfolgen, sofern die Kosten aus bestehendem Vermögen nicht selbst übernommen werden können:

  • Antrag auf Umzugskosten und / oder Erstausstattung
  • Antrag auf Übernahme der Kaution 

Wichtig dazu ist die Ummeldung bei zuständigen Behörden und dem Einwohnermeldeamt.

Der Abschluss bzw. die Bereitschaft zum Abschließen einer Haftpflichtversicherung inkl. Schlüsselversicherung ist ebenfalls eine Aufnahmevoraussetzung für unsere Therapeutische Wohngemeinschaft.

Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in der Therapeutischen Wohngemeinschaft sind:

  • fortgeschrittene Demenz
  • vorrangiger Pflegebedarf
  • akute Selbst- oder Fremdgefährdung
  • Unterbringungsbeschluss
  • eine vordergründige geistige oder körperliche Behinderung

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unsere Aufnahmevoraussetzungen erfüllen oder andere Fragen haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnahmen und sich an unserer Ansprechpartner für die Therapeutische Wohngemeinschaft wenden.