Regeln zu Aufenthalt und Zimmer in Therapeutischen Wohngemeinschaften
Sie haben Fragen zur Wohnsituation in Therapeutischen Wohngemeinschaften oder wollen wissen wie die Zimmeraufteilung ist? Hier bekommen Sie Antworten. Auch alle wichtigen Fragen zum Thema Haustiere und Besuche sind hier aufgelistet:
Unsere Therapeutische Wohngemeinschaft ist ambulant ausgerichtet, d.h. Sie haben (anders als in stationären Einrichtungen) jederzeit die Möglichkeit zu kommen und zu gehen. Sie können ihre Freizeit selbst gestalten, an externen Veranstaltungen teilnehmen oder sich mit Bekannten zu treffen. Die Therapeutische Wohngemeinschaft darf also für Besuche verlassen werden. Die Abwesenheit zu Strukturpunkten und Maßnahmen der Therapeutischen Wohngemeinschaft muss im Vorfeld abgeklärt werden.
In den ersten 4 Wochen empfiehlt es sich, an allen Strukturpunkten und Gruppenaktivitäten aus dem Konzept der Therapeutischen Wohngemeinschaft teilzunehmen, um sich in die Gemeinschaft zu integrieren. Besuche mit oder ohne Übernachtung sind danach im Rahmen individueller Absprachen mit dem zuständigen Ansprechpartner möglich.
Maximale Aufenthaltsdauer
Die Therapeutische Wohngemeinschaft hat keine vorgeschriebene Begrenzung einer maximalen Aufenthaltsdauer. Auch wenn Sie sich in der Therapeutischen Wohngemeinschaft gut stabilisieren, müssen Sie den therapeutischen Rahmen nicht zwangsläufig verlassen, wenn Sie ihn weiterhin benötigen. Es wird gemeinsam mit Ihnen an Zielen und Wünschen gearbeitet.
Minimale Aufenthaltsdauer
Erfahrungen haben gezeigt, dass der Aufenthalt von mindestens einem Jahr therapeutisch sinnvoll ist. Wünsche bzgl. eines kürzeren Aufenthalts thematisieren Sie bitte im Rahmen des Aufnahmeprozesses.
Die Kündigungsfrist für die Zimmernutzung und die Betreuung im Rahmen der Therapeutischen Wohngemeinschaft beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Mit der Kündigung des Betreuungsverhältnisses endet auch das Wohnverhältnis in der Therapeutischen Wohngemeinschaft.
Die Beschäftigung in den Werkstätten kann bei Kündigung und Auszug aus der Therapeutischen Wohngemeinschaft weiter genutzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, wenn Sie zum Beispiel in eine eigene Wohnung ziehen, über das Betreute Wohnen von Integra weiter betreut zu werden.
Kontakte zu pflegen ist wichtig und erstrebenswert. Daher sind Besuche in unserer Einrichtung und in den Therapeutischen Wohngemeinschaften generell gern gesehen.
Besuche sollten jedoch immer vorher abgesprochen werden, da auch auf die anderen Bewohner der Wohngemeinschaft Rücksicht genommen werden muss. Auch spontaner Besuch ist während der Therapie in unseren Wohngemeinschaften erlaubt. Der Gast muss jedoch dann bei den Mitarbeitern angemeldet werden.
Generell gilt: Besucher, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, wird kein Zutritt erlaubt. Suchtmittel sind in den Räumen und auf dem Gelände der Therapeutischen Wohngemeinschaften nicht zugelassen.
Für Drogenabhängige ist eine Substitutionsbehandlung (auch Drogenersatztherapie oder Drogensubstitution) eine wirkungsvolle Methode, den Verzicht auf illegale Drogen zu unterstützen. Die Substitutionsbehandlung kann ein wichtiger Schritt zur Integration und ein erster Schritt in ein abstinentes Leben sein. Durch die Behandlung werden Gesundheitsrisiken gemindert, die z. B. durch intravenösen und regelmäßigen Konsum entstehen und die Beschaffungskriminalität wird gesenkt.
Unsere Therapeutischen Wohngemeinschaften steht daher auch Menschen offen, die sich in Therapie befinden und das Ziel haben, ein abstinentes Leben zu führen. Die Betroffenen werden in die Wohngemeinschaft integriert und unterstützt.
Bei Fragen rund um das Thema Substitutionbehandlung und Integration beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Jeder Bewohner einer Therapeutischen Wohngemeinschaft hat sein eigenes Zimmer, dass er im Rahmen gewisser Grenzen selbst gestalten kann. Wenn keine eigenen Möbel vorhanden sind, helfen wir gerne beim Beantragen einer Erstausstattung oder beim Einkauf der Möbel.
Zudem kann jeder Bewohner die Gemeinschaftsräume nutzen (Wohnzimmer, Küche, Badezimmer, häufig auch Balkon oder Außenbereiche). Die Gemeinschaftsräume werden zu festlichen Anlässen oder je nach Jahreszeit dekoriert und wohnlich gestaltet. Ideen dazu können immer gerne eingebracht werden.
Jeder Bewohner in den Therapeutischen Wohngemeinschaften hat sein eigenes Zimmer, das er im Rahmen gewisser Grenzen, während der Therapie selbst einrichten kann. Die Zimmer werden in der Regel leer übergeben und die Möbel für das eigene Zimmer können mitgebracht werden.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der wohnlichen Einrichtung Ihres Zimmers in unseren Therapeutischen Wohngemeinschaften und empfehlen Ihnen das Mitbringen oder die Anschaffung von einem Bett zum Schlafen, einem Schrank, einem Tisch und einer Sitzgelegenheit. Die Wandfarbe des Zimmers darf nur nach Rücksprache mit der Leitung der Therapeutischen Wohngemeinschaft geändert werden. Prinzipiell dürfen keine dunklen Farben wie Schwarz, Dunkelblau, Dunkelgrün etc. verwendet werden. Ansonsten lassen wir Ihnen und Ihrer Kreativität beim Zimmer einrichten freien Lauf.
Unter gewissen Bedingungen sind Haustiere in den Therapeutischen Wohngemeinschaften für die Therapie erlaubt. Dies wird in jedem Einzelfall individuell mit der Leitung der Therapeutischen Wohngemeinschaft geklärt.
Wichtige Voraussetzungen, um den Aufenthalt von Haustieren in der Therapie zu erlauben sind:
- der Besitzer muss in der Lage sein, sich um das Haustier während der Therapie oder auch während eines Krankenhausaufenthaltes zu kümmern (dazu zählen aber auch die finanziellen Mittel zur Versorgung des Tieres z.B. Tierarztkosten)
- das Haustier sollte maximal die Größe von einem kleinen Hund oder einer Katze haben
- es muss eine zusätzliche Kaution für das Haustier hinterlegt werden
- die Bewohner der Therapeutischen Wohngemeinschaft müssen ebenfalls mit dem Haustier einverstanden sein (wg. Allergien, Ängsten...)